© RA Mathias Noll 2015
Herzlich Willkommen
Kompetenz in Strafsachen
in Potsdam und Berlin
sowie bundesweit
- Strafrecht und Strafverfahrensrecht-
Als in Potsdam ansässiger Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßig
Beschuldigte in Strafverfahren, vorwiegend vor dem Amtsgericht Potsdam, dem
Landgericht Potsdam sowie dem Amts- und Landgericht Berlin Tiergarten, Ich bin jedoch
auch oft bundesweit für meine Mandanten tätig. Dabei ist mir das Jugendstrafrecht und
dessen Besonderheiten genauso vertraut wie Erwachsenenstrafrecht.
Richtig ist zwar, dass jeder Bürger in Deutschland solange als unschuldig gilt, bis ihm seine
Schuld nachgewiesen und er rechtskräftig verurteilt worden ist. Wer jedoch schon einmal als
Beschuldigter in ein Strafverfahren verwickelt wurde, weiß dass diese
Unschuldsvermutung meist nicht (weiter) hilft. Denn sind die Anschuldigungen erst
einmal im Raum, so können diese trotzdem oder gerade deshalb sehr schwer schwiegen
und nicht selten mit erheblichen Folgen verknüpft sein, mag am Ende auch ein
Freispruch stehen.
Sollten Sie eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter von der Polizei oder gar eine
Anklage bzw. einen Strafbefehl zugestellt bekommen haben, so stehe ich Ihnen als
Verteidiger, sei es als Wahlverteidiger, wie auch als Pflichtverteidiger im gesamten
Verfahren zur Verfügung und an Ihrer Seite.
Sie sollten grundsätzlich jeden Vorwurf einer Straftat, sei es eine Unfallflucht, einen
Diebstahl, einen Betrug oder eine Körperverletzung ernst nehmen, auch wenn Sie meinen
unschuldig zu sein. Abzuraten ist insbesondere vor eigenen (vor)schnellen Äußerungen
gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Es gilt gerade im Strafrecht der
Grundsatz:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Erst wenn der Rechtsanwalt als Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte
genommen hat, ist eine Einlassung zur Sache sinnvoll. Insbesondere muss dabei bspw.
das Risiko einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, einer Durchsuchung,
Beschlagnahme und schlussendlich einer vorläufige Festnahme mit
Untersuchungshaft auf Grund eines erlassenen oder bevorstehenden Haftbefehls
minimiert, bestenfalls ausgeschalten werden.
Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit dem Ablauf eines
Strafverfahren und dessen Besonderheiten aus. Er ist hier quasi zu Hause und behält
deshalb immer den Überblick. Er weiß in jeder Lage des Verfahrens richtig für seinen
Mandanten zu reagieren.
Gerechtigkeit?!
“Strafverteidigung ist Kampf!” So
beginnt das “Handbuch des
Strafverteidigers” von Hans Dahs.
Es ist der Kampf des Verteidigers
um die Unschuld und die Rechte des
Mandanten auf ein faires Verfahren.
Kampf sollte dabei nicht verwechselt
werden mit aggressivem lauten
Vorgehen gegenüber der Polizei, der
Staatsanwaltschaft oder dem
Gericht sondern vielmehr geprägt
sein von einem schnellen
engagierten überlegten und
zielsicheren Handeln des
Verteidigers. Es gilt den Mandaten
zu beschützen und ihn nicht unnötig
in Gefahr zu bringen.